Die Ausbildung in den Freiwilligen Feuerwehren
der VG Herrstein
Um im Einsatzfall einen geregelten Ablauf der Gefahrenabwehr zu ermöglichen, müssen die Angehörigen der Feuerwehren eine Ausbildung absolvieren. Diese Ausbildung dient insbesondere auch dem Eigenschutz der Feuerwehranghörigen vor Gefahren. Hierzu ist ein umfangreiches Fachwissen erforderlich.
Merke: Ausbildung ist nicht alles, Übungen und üben, aber auch Weiterbildungen sind genauso wichtig!
Grundsätzlich kann man in der Freiwilligen Feuerwehr fünf Ausbildungsstufen unterscheiden:
- Truppmann
- Truppführer (Führer von ein bis zwei Truppmännern)
- Gruppenführer (Fahrzeugführer)
- Zugführer (Führer mehrerer Fahrzeuge)
- Führer von Verbänden (Führer mehrerer Züge)
Die Ausbildung zum Truppmann und Truppführer finden in der VG Herrstein in einem „dualen System“ statt. Das bedeutet, dass die Ausbildung sowohl zentralisiert am Standort der einzelnen Wehren als auch dezentral im Kreis Birkenfeld stattfindet. Hier werden verschiedene Ausbildungen absolviert, die Grundausbildung, die Funkausbildung, die Truppführerausbildung, Atemschutzgeräteträger, CSA-Träger und die Maschinistenausbildung absolviert.
Truppmann I und II
Der angehende Truppmann erhält Kenntnisse und Fertigkeiten, die ihn befähigen, seine Aufgaben als ausführende Einsatzkraft in einem nichtselbständigen Trupp unter Aufsicht eines Truppführers innerhalb einer taktischen Einheit im Einsatz, bei innendienstlichen Aufgaben und bei Brandsicherheitswachen wahrzunehmen. Die Ausbildung zum Truppmann soll innerhalb von zwei Jahren, in Ausnahmefällen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein. Diese Ausbildung wird in der Regel ergänzt durch die Ausbildung zum Sprechfunker und die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, um eine umfassende Tätigkeit in den Funktionen „Truppmann“ und „Melder“ bei Hilfeleistungen und Löscheinsätzen zu ermöglichen.
Truppführer
Der angehende Truppführer erhält zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten die ihn befähigen, seine Aufgaben als Führer eines nichtselbständigen Trupps (Angriffstrupp, Wassertrupp, Schlauchtrupp) innerhalb einer taktischen Einheit im Einsatz, bei innendienstlichen Aufgaben und bei Brandsicherheitswachen wahrzunehmen. Die Voraussetzung für die Ausbildung zum Truppführer ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann.
Sonderfunktionen
Die Ausbildung des Truppmanns und Truppführers können durch mehrere Sonderausbildungen ergänzt werden:
- Sprechfunker
- Atemschutzgeräteträger
- CSA-Träger
- Maschinist
Führungsfunktionen
Die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen für die Wahrnehmung von Funktionen im Einsatzdienst (Löscheinsatz und Technische Hilfeleistung) innerhalb taktischer Einheiten schließt mit der Ausbildung zum Truppführer ab. Feuerwehrangehörige, die sich als Truppführer besonders bewährt haben, können anschließend Aufgaben im Einsatzleitdienst übernehmen. Hierzu zählen insbesondere die Gruppen- und Zugführung. Die Ausbildung im Einsatzleitdienst erfolgt überörtlich an der LFKS Koblenz, Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland Pfalz.
@ 2011 FFw Mörschied RLP